Erste Sonderzahlung des Jahres Im Februar gibt es den Zusatzbetrag (ZuB)

In den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- & Elektroindustrie können sich die Beschäftigten am Ende dieses Monats über die erste Sonderzahlung im Kalenderjahr freuen.

Wirtschaftskonzept

9. Februar 2026 9. Februar 2026


Mit der Februar-Abrechnung bekommen die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie die erste Sonderzahlung des Jahres.

Dies sieht der Tarifvertrag "zum tariflichen Zusatzgeld (T-ZuG)" vor. Die Sonderzahlung nennt sich "Zusatzbetrag (ZuB)".

Der Zusatzbetrag steigt in diesem Jahr um 8% auf 26,5% der ERA-Entgeltgruppe 7, was 952 Euro entspricht. Diese Erhöhung wurde in der letzten Tarifrunde 2024 erkämpft.

Er ist neben Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZuG) + Trafobaustein die vierte Sonderzahlung pro Jahr in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie.

Den Zusatzbetrag zahlen die Arbeitgeber den Beschäftigten nicht freiwillig, sondern aufgrund unserer Tarifverträge. Hier findet ihr den genauen Wortlaut des Tarifvertrags zum tariflichen Zusatzgeld.

Damit die tariflichen Errungenschaften des ZuB auch in Zukunft erhalten bleiben, braucht es eine starke IG Metall. Vielen Dank an alle, die uns bereits mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen.

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Mehr wert mit Tarif:  IG Metall lohnt sich!

Für Rückfragen zum Zusatzbetrag steht das Team der IG Metall Bruchsal gerne zur Verfügung.


2026_Zusatzbetrag_Erhöhung