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Vom 19. Mai bis 30. Juni
Mitgliedervorteil Leiharbeit
Jetzt Antrag stellen und Extrazahlung beim Urlaubsgeld sichern!
Foto: iStock / pixinoo
18. Mai 202618. Mai 2026
IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit können sich durch den Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei ihrem Arbeitgeber einen Bonus zum Urlaubsgeld sichern.
Möglich machen das unsere Tarifverträge mit den früheren Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP, jetzt GVP (Zusammenschluss im Dezember 2023).
Die Höhe der Extrazahlung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb und kann beim Urlaubsgeld dank der neuen Tarifdynamik seit 2024 über 500EUR betragen.
Voraussetzungen für den Mitgliedervorteil:
Zum Stichtag 30. Juni sind mindestens 6 Monate Mitgliedschaft in der IG Metall und mindestens 6 Monate Beschäftigung beim Verleihbetrieb erforderlich.
Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und zur Höhe der Extrazahlung im Einzelfall findet ihr im angehängten Dokument. Die untenstehenden Links helfen euch ebenfalls bei Fragen zur Antragstellung.
Übrigens: Den Mitgliedervorteil gibt es auch beim Weihnachtsgeld im Winter. Noch kein Mitglied? Dann im Mai 2026 noch in die IG Metall eintreten und im nächsten Winter das Weihnachtsgeld mit dem Mitgliedervorteil aufbessern!
Der Mitgliedervorteil in der Leiharbeit
In unseren Leiharbeitstarifverträgen haben wir einen Mitgliedervorteil verankert. Dieser beinhaltet eine Extra-Zahlung zum Urlaubs- & Weihnachtsgeld. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung findest du mit Klick auf die untenstehenden Links.