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Vom 19. Oktober bis 30. November
Mitgliedervorteil Leiharbeit
Jetzt Antrag stellen und Extrazahlung beim Weihnachtgeld sichern!
Foto: iStock / pixinoo
20. Oktober 202520. Oktober 2025
IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit können sich durch den Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei ihrem Arbeitgeber einen Bonus zum Weihnachtsgeld sichern.
Möglich machen das unsere Tarifverträge mit den früheren Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP, jetzt GVP (Zusammenschluss im Dezember 2023).
Die Höhe der Extrazahlung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb und kann beim Weihnachtsgeld dank der neuen Tarifdynamik seit 2024 über 500EUR betragen.
Voraussetzungen für den Mitgliedervorteil:
Zum Stichtag 30. November sind mindestens 6 Monate Mitgliedschaft in der IG Metall und mindestens 6 Monate Beschäftigung beim Verleihbetrieb erforderlich.
Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und die Höhe der Extrazahlung im Einzelfall findet ihr im angehängten Dokument. Die untenstehenden Links helfen euch ebenfalls bei Fragen zur Antragstellung.
Übrigens: Den Mitgliedervorteil gibt es auch beim Urlaubsgeld im Sommer. Noch kein Mitglied? Dann bis zum Jahresende 2025 in die IG Metall eintreten und im nächsten Sommer das Urlaubsgeld mit dem Mitgliedervorteil aufbessern!
Der Mitgliedervorteil in der Leiharbeit
In unseren Leiharbeitstarifverträgen haben wir einen Mitgliedervorteil verankert. Dieser beinhaltet eine Extra-Zahlung zum Urlaubs- & Weihnachtsgeld. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung findest du mit Klick auf die untenstehenden Links.