Mehr Zeit. Mehr Geld. Mehr Selbsbestimmung.
Frist zur Antragsstellung läuft noch bis Ende Oktober.
In der Metall- und Elektroindustrie gibt es seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit, statt eines tariflichen Zusatzgelds (T-ZuG) in Höhe von 27,5 Prozent im Juli eines Jahres, die Option von zusätzlichen freien Tagen zu wählen.
Voraussetzung ist, dass in zwei, drei oder Dauer-Nachtschicht gearbeitet wird, ein*e Angehörige*r ersten Grades gepflegt wird oder ein Kind bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres zu betreuen ist.
Wer zu diesem Personenkreis zählt und statt dem Geld lieber die freien Tage möchte, muss unbedingt darauf achten, dass der Antrag beim Arbeitgeber für das kommende Jahr (2026) bis zum 31. Oktober dieses Jahres (2025) zu stellen ist.
Nähere Infos und Unterstützung zum Thema gibt es bei eurem Betriebsrat in den tarifgebundenen Unternehmen und bei der IG Metall Bruchsal.
Welche Verbesserungen hat der Tarifabschluss 2024 gebracht?
Bei der Antragstellung für 2026 kommen erstmalig folgende Verbesserungen für die Beschäftigten zur Anwendung:
- Öfter: Bei Kinderbetreuung und Pflege kann die Umwandlungsoption 5 mal in Anspruch genommen werden. Anspruchsberechtigte bekommen dann 2 mal 8 freie Tage und 3 mal 6 freie Tage.
- Länger: Das für den Anspruch maßgebende Alter bei der Kinderbetreuung wurde von 8 auf 12 Jahre hochgesetzt.
- Mehr: Auch bei der Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage gibt es 2026 mehr Geld. Der Zusatzbetrag (ZuB - Auszahlung im Februar) steigt 2026 um 8%-Punkte auf 952€uro.
- Schicht: Beschäftigte in Wechselschicht wurden bei den für die Umwandlung zu erfüllenden Kriterien mit allen anderen Schichten gleichgestellt.
- Teilzeit: Auch Teilzeitbeschäftigte, die vor 2019 schon in Teilzeit waren, können ab 2026 auch von der Umwandlung Gebrauch machen und einen Antrag stellen.
Einen Übersichtsflyer und eine Broschüre mit allen Details zu den möglichen Umwandlungsoptionen des T-ZuG findest du in den angehängten Dokumenten.