Am 25.11.2025 Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Gewalthilfegesetz umsetzen - JETZT!

IG Metall Frauen

24. November 2025 24. November 2025


Prävention und Schutz vor häuslicher Gewalt sicherstellen

 

Für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort. Statistisch ist jede dritte Frau in Deutschland in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder einen früheren Partner erfahren.

Diese Zahlen steigen jedes Jahr weiter an, damit nimmt auch der Bedarf an Schutz und Beratung zu. Doch in Deutschland gibt es nur etwa 7.000 Plätze in Frauenhäusern. Um den Vorgaben der Istanbul-Konvention gerecht zu werden, fehlen 14.000 Plätze. Für das Jahr 2022 standen sogar über 21.000 Frauen auf ihrer Suche nach Schutz vor Gewalt vor verschlossenen Türen.

Laut einer Statistik der Frauenhauskoordinierung (2024) finden zwei Drittel der Betroffenen keinen Frauenhaus-Platz in ihrer Nähe. Sie müssen in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis fahren. Fast jede vierte gewaltbetroffene Person muss ihren Aufenthalt im Frauenhaus sogar nach wie vor (teilweise) selbst bezahlen.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden. Dennoch weisen Gesetzgebung, Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf.

Gegensteuern soll das am 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz (GewHG). Die Verantwortung der Länder für die Sicherstellung von Hilfsangeboten gilt ab dem 1. Januar 2027, und der individuelle Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Jedes Bundesland muss bis Ende 2026 eine Analyse des Bedarfs an Gewalthilfesystemen und eine Entwicklungsplanung vorlegen. Ab 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz von ausreichenden Schutz- und Beratungsangeboten für alle bedürftigen Personengruppen sicherzustellen. Der Bund entlastet die Länder bis 2036 mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro, um die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. 

Das Gesetz zielt darauf ab, die Hilfsangebote insbesondere in Regionen zu verbessern, in denen sie bisher unzureichend sind.

Doch zwischen gesetzlichem Anspruch und Realität klafft noch eine große Lücke. Die dringend notwendigen Verbesserungen gehen nur im Schneckentempo voran.  Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße aus Landes- und Kommunalmitteln, und etliche Frauenhäuser sind auch auf Spenden angewiesen. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern ihren Platz teilweise selbst finanzieren.

Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden oder nicht, darf nicht vom Wohnort und Vermögen abhängen. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichwertig gesichert und kostenfrei gewährleistet sein.

Wir fordern die Landtage der Bundesländer dazu auf, das Gewalthilfegesetz zügig umzusetzen – gerade zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ist das ein wichtiges Signal.

Unser Forderungspapier zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes findet ihr im Anhang. 

25.11.2025

Gewalthilfegesetz umsetzen - JETZT!

Prävention und Schutz vor häuslicher Gewalt sicherstellen

2025-11-25_DGB-Forderungen_Gewalthilfegesetz umsetzen - JETZT!

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